RS Vwgh 1990/7/4 89/15/0133

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Veröffentlicht am 04.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4;
BAO §299;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 2/1991 S 105, 106;

Rechtssatz

Bei Aufhebungsbescheiden im Sinne des § 299 BAO unterstellt der VwGH eine Rechtsverletzungsmöglichkeit und damit eine allfällige Beschwerdeberechtigung aus der Überlegung, die Bescheidbehebung könne einen Eingriff in die formelle Rechtskraft des aufgehobenen Bescheides bewirken und damit den Abgabepflichtigen in seinem rechtlichen Interesse beeinträchtigen, daß der aufgehobene Bescheid weiterhin dem Rechtsbestand angehört (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0085, 0086).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150133.X01

Im RIS seit

04.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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