RS Vwgh 1990/7/4 89/15/0133

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Veröffentlicht am 04.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4;
BAO §299;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 2/1991 S 105, 106;

Rechtssatz

Eine Verletzung des Abgabepflichtigen in seinem Recht (rechtlichen Interesse), daß der nach § 299 BAO aufgehobene Bescheid weiterhin dem Rechtsbestand angehört, durch den Aufhebungsbescheid (dessen Spruch) ist nicht zu unterstellen, wenn der Abgabepflichtige (Beschwerdeführer) selbst die Aufhebung ersteren Bescheides begehrte.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150133.X03

Im RIS seit

04.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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