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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2707/49 E 5. Juni 1950 VwSlg 1489 A/1950 RS 2Stammrechtssatz
In der Anfechtung eines nicht zugestellten Bescheides mit VwGH-Beschwerde liegt der Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels der Unterlassung der Zustellung des angefochtenen Bescheides.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete JustizwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170132.X01Im RIS seit
06.07.1990Zuletzt aktualisiert am
02.12.2009