Index
L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Da die Schätzungsgrundlagen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden müssen und der Schätzungsvorgang schlüssig sein muß (Hinweis E 22.9.1972, 575/72), vermögen auch diesbezügliche Verfahrensmängel für sich allein die Aufhebung des auf Grund der Schätzung ergangenen Abgabenbescheides zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170132.X03Im RIS seit
06.07.1990Zuletzt aktualisiert am
02.12.2009