TE Vwgh Erkenntnis 2008/11/12 2005/12/0123

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Veröffentlicht am 12.11.2008
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Index

E3L E05203020;
L22001 Landesbedienstete Burgenland;
001 Verwaltungsrecht allgemein;
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG);
10/07 Verwaltungsgerichtshof;
10/10 Grundrechte;
40/01 Verwaltungsverfahren;
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz;

Norm

32001L0023 Betriebsübergangs-RL Art1 Abs1 lita;
32001L0023 Betriebsübergangs-RL;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
AVG §52 Abs1;
AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BDG 1979 §38 Abs3;
B-VG Art18;
B-VG Art7 Abs1;
B-VG Art7;
LBDG Bgld 1997 §39 Abs3;
LBDG Bgld 1997 §39;
LBDG Bgld 1997 §41;
LBDG Bgld 1997 §42;
PBÜ-G Bgld 2004 §1;
PBÜ-G Bgld 2004 §10;
PBÜ-G Bgld 2004 §2 Abs4;
PBÜ-G Bgld 2004 §3 Abs1 Z1 lita;
PBÜ-G Bgld 2004 §3 Abs1;
PBÜ-G Bgld 2004 §3 Abs2;
PBÜ-G Bgld 2004 §3 Abs4;
PBÜ-G Bgld 2004 §3;
PBÜ-G Bgld 2004 §5 Abs5;
PBÜ-G Bgld 2004 §5;
StGG Art2;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;
  1. AVG § 39 heute
  2. AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018
  3. AVG § 39 gültig von 20.04.2002 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002
  4. AVG § 39 gültig von 01.01.1999 bis 19.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. AVG § 39 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998
  1. AVG § 52 heute
  2. AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025
  3. AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  4. AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  5. AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 30.06.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  6. AVG § 52 gültig von 01.07.1995 bis 30.06.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  7. AVG § 52 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995
  1. BDG 1979 § 38 heute
  2. BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012
  3. BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2012
  4. BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.1997 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/1998
  5. BDG 1979 § 38 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 43/1995
  6. BDG 1979 § 38 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 550/1994
  7. BDG 1979 § 38 gültig von 01.01.1980 bis 31.12.1994
  1. B-VG Art. 18 heute
  2. B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  3. B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  4. B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2001
  5. B-VG Art. 18 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2001
  6. B-VG Art. 18 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/1999
  7. B-VG Art. 18 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2001
  8. B-VG Art. 18 gültig von 19.12.1945 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  9. B-VG Art. 18 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. B-VG Art. 7 heute
  2. B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013
  3. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  4. B-VG Art. 7 gültig von 16.05.1998 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/1998
  5. B-VG Art. 7 gültig von 14.08.1997 bis 15.05.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/1997
  6. B-VG Art. 7 gültig von 01.07.1988 bis 13.08.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 341/1988
  7. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.1975 bis 30.06.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  8. B-VG Art. 7 gültig von 19.12.1945 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  9. B-VG Art. 7 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. B-VG Art. 7 heute
  2. B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013
  3. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  4. B-VG Art. 7 gültig von 16.05.1998 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/1998
  5. B-VG Art. 7 gültig von 14.08.1997 bis 15.05.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/1997
  6. B-VG Art. 7 gültig von 01.07.1988 bis 13.08.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 341/1988
  7. B-VG Art. 7 gültig von 01.01.1975 bis 30.06.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  8. B-VG Art. 7 gültig von 19.12.1945 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  9. B-VG Art. 7 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. VwGG § 41 heute
  2. VwGG § 41 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 41 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 41 gültig von 01.07.2012 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  5. VwGG § 41 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 41 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Betreff

Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß sowie Vizepräsident Dr. Thienel und die Hofräte Dr. Zens, Dr. Thoma und Dr. Pfiel als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Perauer, über die Beschwerde des E Z in D, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Mai 2005, Zl. 1-1-0058637/94-2005, betreffend amtswegige Zuweisung nach § 3 Bgld. Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz (PBÜ-G), zu Recht erkannt:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß sowie Vizepräsident Dr. Thienel und die Hofräte Dr. Zens, Dr. Thoma und Dr. Pfiel als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Perauer, über die Beschwerde des E Z in D, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Mai 2005, Zl. 1-1-0058637/94-2005, betreffend amtswegige Zuweisung nach Paragraph 3, Bgld. Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz (PBÜ-G), zu Recht erkannt:

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Begründung

I. Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Vor der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Zuweisung zur BELIG - Beteiligungs- und LiegenschaftsGmbH (in der Folge: BELIG) war der Beschwerdeführer im Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion-Generalsekretariat, Stabsstelle Organisation und Controlling, tätig.römisch eins. Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Vor der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Zuweisung zur BELIG - Beteiligungs- und LiegenschaftsGmbH (in der Folge: BELIG) war der Beschwerdeführer im Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion-Generalsekretariat, Stabsstelle Organisation und Controlling, tätig.

Aus dem Vorbringen der Parteien und den übermittelten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt:

I.1. Ab dem Jahr 2003 wurde der Beschwerdeführer - abweichend von den ihm bis dahin übertragenen Aufgaben - zu Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung des Landes sowie der geplanten Ausgliederung der Liegenschaftsverwaltung in eine eigene Gesellschaft (die nachmalige BELIG) herangezogen.römisch eins.1. Ab dem Jahr 2003 wurde der Beschwerdeführer - abweichend von den ihm bis dahin übertragenen Aufgaben - zu Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung des Landes sowie der geplanten Ausgliederung der Liegenschaftsverwaltung in eine eigene Gesellschaft (die nachmalige BELIG) herangezogen.

I.2. Am 27. Mai 2004 wurde die BELIG gegründet und ins Firmenbuch eingetragen, ihre operative Geschäftstätigkeit hat sie mit 15. August 2004 aufgenommen. Mit Wirkung vom 1. September 2004 hat das Land Burgenland (mit einzelnen Ausnahmen) alle ihm gehörigen Liegenschaften an die BELIG verkauft. Den größten Teil dieser Liegenschaften mietet das Land ab diesem Zeitpunkt von der BELIG. Die tatsächliche Abwicklung der "Mietenangelegenheiten" wurde jedoch bis spätestens 31. Dezember 2004 von der Mieterin (Land) im Namen und auf Rechnung in Abstimmung mit der Vermieterin (BELIG) wahrgenommen.römisch eins.2. Am 27. Mai 2004 wurde die BELIG gegründet und ins Firmenbuch eingetragen, ihre operative Geschäftstätigkeit hat sie mit 15. August 2004 aufgenommen. Mit Wirkung vom 1. September 2004 hat das Land Burgenland (mit einzelnen Ausnahmen) alle ihm gehörigen Liegenschaften an die BELIG verkauft. Den größten Teil dieser Liegenschaften mietet das Land ab diesem Zeitpunkt von der BELIG. Die tatsächliche Abwicklung der "Mietenangelegenheiten" wurde jedoch bis spätestens 31. Dezember 2004 von der Mieterin (Land) im Namen und auf Rechnung in Abstimmung mit der Vermieterin (BELIG) wahrgenommen.

Im vorgelegten Verwaltungsakt erliegt ein Rundschreiben der Landesamtsdirektion-Generalsekretariat vom 11. Oktober 2004, in dem im Zusammenhang mit der Schaffung der BELIG einerseits deren Aufgaben, anderseits die im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung von Dienststellen des Landes wahrzunehmenden Aufgaben umschrieben sind. Zu den Aufgaben der BELIG heißt es darin (Hervorhebungen im Original):

"II. Der Liegenschaftsverkauf

Das Land hat mit Wirkung vom 01.09.2004 alle ihm gehörigen Liegenschaften (Grundstücke und Gebäude) an die BELIG (Ausnahme: Liegenschaften im Bereich der Kranken- und Pflegeanstalten) verkauft. Es handelt sich dabei um 99 Objekte mit einer Nutzfläche von rund 150.500 m2.

III. Die Liegenschaftsmiete römisch drei. Die Liegenschaftsmiete

Das Land mietet mit Wirkung vom 01.09.2004 den größten Teil dieser Liegen-schaften. Es handelt sich dabei um 90 Objekte mit einer Nutzfläche von rund 142.700 m2. Auf Basis dieses Mietvertrages und eines dazu ebenfalls abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages erbringt die BELIG als Eigentümerin bzw. Vermieterin im Wesentlichen folgende Dienstleistungen.

IV. Die Dienstleistungen der BELIG römisch vier. Die Dienstleistungen der BELIG

  1. 1.Ziffer eins
    Raumbeschaffung
  2. 2.Ziffer 2
    Zurverfügungstellung von zusätzlichen Raum (z. B. Neubauten, Anmietungen) bei Bedarf des Landes
  3. 3.Ziffer 3
    Flächenoptimierung
  4. 4.Ziffer 4
    Bedarfsanalyse der vom Land angemieteten Flächen, Vorschläge zur effizienteren Nutzung
  5. 5.Ziffer 5
    Werterhöhende Maßnahmen
  6. 6.Ziffer 6
    Gebäudeverbesserungen mit dem Ziel, nach dem jeweiligen Stand der Technik den Wert des Gebäudes zu erhöhen bzw. die Betriebskosten zu senken (z. B. Aufzugseinbau, Wärme- und Schallschutzmaßnahmen)
  7. 7.Ziffer 7
    (Eigentümer)Instandsetzung
  8. 8.Ziffer 8
    Maßnahmen, die zur Erhaltung der Gebäudesubstanz erforderlich sind und über die Gebrechensbehebung hinausgehen (z. B. Erneuerung der Dachdeckung, der Stiegenanlagen, der Installationen)
  9. 9.Ziffer 9
    (Eigentümer)Instandhaltung
  10. 10.Ziffer 10
    Maßnahmen zur Gebrechensbehebung und Behebung ernster Schäden (z. B. Reparatur der Installationen, Ausmalen von Gängen, Stiegenhäusern)
  11. 11.Ziffer 11
    (Mieter)Instandhaltung
  12. 12.Ziffer 12
    Instandhaltungsarbeiten, die durch den Betrieb und die Nutzung der Räumlichkeiten erforderlich sind (z. B. Reparatur von Lichtschaltern, Erneuerung von Beleuchtungskörpern, Maßnahmen bei Glasbruch, Erneuerung von Wandanstrichen und Bodenbelägen)
  13. 13.Ziffer 13
    Betriebsmaßnahmen
  14. 14.Ziffer 14
    Maßnahmen zur Sicherstellung des Gebäudebetriebes (z. B. Energieversorgung, Abfallbeseitigung, Außenreinigung, Schneeräumung, Überwachung), Abwicklung von Versicherungsverträgen, Darstellung von Benchmarks und die Prüfung der Angemessenheit der objektrelevanten Bewirtschaftungskosten."
In der Z. V werden Ausnahme- und Übergangsbestimmungen getroffen.In der Z. römisch fünf werden Ausnahme- und Übergangsbestimmungen getroffen.
Hinsichtlich der Aufgaben der Dienststellen des Landes wird ausgeführt, dass für die Zusammenarbeit mit der BELIG eine zentrale und dezentrale Kontaktstelle namhaft gemacht werden, die die im Folgenden angeführten Arbeiten wahrzunehmen haben:
              "1.              Zentrale Kontaktstelle - FM I "1. Zentrale Kontaktstelle - FM römisch eins
Zentrale Kontaktstelle des Landes zur BELIG ist das für die Landesamtsdirektion-Generalsekretariat in ihrem Namen und nach ihrer Weisung tätige Referat 'Gebäude- und Liegenschaftsangelegenheiten' der Abteilung 8 - Straßen-, Maschinen- und Hochbau. FM I obliegen folgende Aufgaben, die koordinierend von Ing. Anton Grosinger wahrgenommen werden:Zentrale Kontaktstelle des Landes zur BELIG ist das für die Landesamtsdirektion-Generalsekretariat in ihrem Namen und nach ihrer Weisung tätige Referat 'Gebäude- und Liegenschaftsangelegenheiten' der Abteilung 8 - Straßen-, Maschinen- und Hochbau. FM römisch eins obliegen folgende Aufgaben, die koordinierend von Ing. Anton Grosinger wahrgenommen werden:
              a.              Grundsätzliche Angelegenheiten des Kauf-, Miet- und Dienstleistungsvertrages
              b.              Raumbeschaffung
  • -Strichaufzählung
    Raum- und Funktionsprogramme
  • -Strichaufzählung
    Organisatorische, kaufmännische und rechtliche Bewertung der Vorschläge der BELIG
  • -Strichaufzählung
    Raumorganisation: Vorschläge, Umsetzung
              c.              Werterhöhende Maßnahmen, (Eigentümer) Instandsetzung bzw. (Eigentümer) Instandhaltung, (Mieter) Instandhaltung
  • -Strichaufzählung
    Erarbeitung von Vorschlägen des Landes (auf Grund von Anregungen der Dienststellen als Dezentrale Kontaktstellen - FM II bzw. eigener Kenntnis auf Grund von Stichkontrollen des Zustandes einzelner Objekte)Erarbeitung von Vorschlägen des Landes (auf Grund von Anregungen der Dienststellen als Dezentrale Kontaktstellen - FM römisch zwei bzw. eigener Kenntnis auf Grund von Stichkontrollen des Zustandes einzelner Objekte)
  • -Strichaufzählung
    Prüfung und Abstimmung der Vorschläge der BELIG hinsichtlich Planung, Prioritätensetzung, Budgetierung und Finanzierung solcher Maßnahmen.
  • -Strichaufzählung
    Abstimmung des von der BELIG vorzulegenden und jährlich zu aktualisierenden dreijährigen Investitionsplanes samt Vorschaurechnung
              d.              Ausnahme- und Übergangsregelungen
- Fragen des Personaleinsatzes und Abwicklung der Refundierung des Personalaufwandes gemeinsam mit den betroffenen Dienststellen
  1. e.Litera e
    Funktion von FM II hinsichtlich Landhaus Alt und NeuFunktion von FM römisch zwei hinsichtlich Landhaus Alt und Neu
  2. f.Litera f
    Klärung von Zweifelsfragen zwischen BELIG und FM IIKlärung von Zweifelsfragen zwischen BELIG und FM römisch zwei
  3. g.Litera g
    Betrieb; Mietzins, Betriebs- und Nebenkosten
    • -Strichaufzählung
      Grundsätzliche Fragen des Betriebes der Gebäude und Anlagen
    • -Strichaufzählung
      Überprüfung und Anweisung der von der BELIG vorgelegten Abrechnungen
                  h.              Regelmäßige Information der Dienststellen (FM II) über vergleichende Investitions- und Verbrauchsdaten sowie Kennzahlenvergleiche. h. Regelmäßige Information der Dienststellen (FM römisch zwei) über vergleichende Investitions- und Verbrauchsdaten sowie Kennzahlenvergleiche.
                  2.              Dezentrale Kontaktstelle - FM II 2. Dezentrale Kontaktstelle - FM römisch zwei
    Dezentrale Kontaktstellen des Landes zur BELIG sind die in Beilage A angeführten Dienststellen. Ihnen obliegen unter der Verantwortung der ebenfalls in Beilage A angeführten DienststellenleiterInnen folgende Aufgaben:
                  a.              Mitteilung festgestellter Defizite und gegebenenfalls Erstattung von Vorschlägen an die BELIG und FM I zu den in Z IV angeführten Dienstleistungsverpflichtungen der BELIG a. Mitteilung festgestellter Defizite und gegebenenfalls Erstattung von Vorschlägen an die BELIG und FM römisch eins zu den in Z römisch vier angeführten Dienstleistungsverpflichtungen der BELIG
                  b.              Veranlassung der Behebung akuter Mängel und Schäden im Bereich der Instandhaltung und des Betriebes bei der BELIG sowie Überwachung der Einhaltung diesbezüglicher Verpflichtungen der BELIG
                  c.              Sicherstellung bisher wahrgenommener Betriebsmaßnahmen gem. der in Z V angeführten Übergangsregelungen" c. Sicherstellung bisher wahrgenommener Betriebsmaßnahmen gem. der in Z römisch fünf angeführten Übergangsregelungen"
    I.3. Mit Schreiben vom 21. September 2004 ersuchte die BELIG das Amt der Burgenländischen Landesregierung um die Zuweisung mehrerer Landesbediensteter, darunter auch des Beschwerdeführers, weil diese schon bisher mit einschlägigen Aufgaben betraut gewesen seien. Auf Grund dieses Ersuchens wurde der Beschwerdeführer zunächst angewiesen, in der BELIG tätig zu werden; gleichzeitig wurde ein Verfahren zur Zuweisung des Beschwerdeführers an die BELIG eingeleitet.römisch eins.3. Mit Schreiben vom 21. September 2004 ersuchte die BELIG das Amt der Burgenländischen Landesregierung um die Zuweisung mehrerer Landesbediensteter, darunter auch des Beschwerdeführers, weil diese schon bisher mit einschlägigen Aufgaben betraut gewesen seien. Auf Grund dieses Ersuchens wurde der Beschwerdeführer zunächst angewiesen, in der BELIG tätig zu werden; gleichzeitig wurde ein Verfahren zur Zuweisung des Beschwerdeführers an die BELIG eingeleitet.
    Auf Ersuchen der für die Durchführung der Zuweisung zuständigen Abteilung im Amt der Burgenländischen Landesregierung übermittelte die Landesamtsdirektion-Generalsekretariat mit Schreiben vom 19. Oktober 2004 folgende Arbeitsplatzbeschreibung des Arbeitsplatzes des Beschwerdeführers:

"1. Ausgliederungsprojekt BELIG

80 v.H.

Mitarbeit bei der Projektorganisation und -koordination

 

Erhebung und Evaluierung der ausgegliederten Liegenschaften und Objekte hinsichtlich Größe, Widmung, Eigentümer, Belastungen usw.
Kontakt und Abstimmung mit Beratern
Erhebung und Evaluierung der ausgegliederten Liegenschaften und Objekte hinsichtlich Größe, Widmung, Eigentümer, Belastungen usw., Kontakt und Abstimmung mit Beratern

 

Ermittlung und Darstellung der Betriebskosten-
situation wie Versorgung, Entsorgung, Ver-
sicherungen, Objektbetreuung
Ermittlung und Darstellung der Betriebskosten- , situation wie Versorgung, Entsorgung, Ver-, sicherungen, Objektbetreuung

 

2. Raumorganisation

15 v.H.

Organisationseinheiten bezogene Bedarfsfeststellung, Änderungsverfügungen, Veranlassung von Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb von Objekten, Wahr-
nehmung Bedienstetenschutz bezogener Objektver-
änderungen
Organisationseinheiten bezogene Bedarfsfeststellung, Änderungsverfügungen, Veranlassung von Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb von Objekten, Wahr- , nehmung Bedienstetenschutz bezogener Objektver- , änderungen

 

3. Amtsbetrieb, Organisationsunterstützung

5 v.H."

Mit Schreiben vom 15. Oktober 2004 teilte der Landesamtsdirektor mit, dass einer Zuweisung des Beschwerdeführers keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegen stünden.

In der Folge wurde zunächst am 17. Jänner 2005 ein Zuweisungsvertrag zwischen der BELIG und dem Land Burgenland betreffend den Beschwerdeführer abgeschlossen. Mit dem vom Landesamtsdirektor dem Beschwerdeführer am 20. Jänner 2005 ausgefolgten Schreiben der Abteilung 1 vom 7. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer von der geplanten Zuweisung zur BELIG unter Angabe des geplanten Dienstortes und seiner geplanten neuen Dienststelle sowie der dienst- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen und des ihm zustehenden Optionsrechtes in Kenntnis gesetzt. In seiner Stellungnahme vom 5. Februar 2005 erklärte der Beschwerdeführer, mit dieser Zuweisung nicht einverstanden zu sein; gegen seine Zuweisung führte der Beschwerdeführer darin Folgendes ins Treffen (Schreibfehler im Original):

"Seit meiner Versetzung zur Landesamtsdirektion im Jahre 1993 bin ich dort im Generalsekretariat, Stabsstelle Organisation und Controlling, neben den mir lt. do. Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen allgemeinen Tätigkeiten mit der Koordination bzw. Umsetzung von Einzelprojekten befasst. So habe ich in den Abteilungen des Amtes organisatorische Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsabläufe (z.B. Bgld. Pflegegeldgesetz 1993) umgesetzt - die teilweise Liquidation bzw, Umorganisation der Werkstätte für Menschen mit Behinderung in Schlaining in einem Maße durchgeführt, dass kein einziger behinderter Mensch seinen Arbeitsplatz verloren hat - bei den Landesberufsschulen Eisenstadt und Pinkafeld, bei der Landesfachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob sowie bei den Landwirtschaftlichen Fachschulen Eisenstadt, Neusiedl am See und Güssing ein EDV-Abrechnungs- und Lagerprogramm gemeinsam mit der Abteilung 3 - Referat Anstaltenprüfung eingeführt - im Zuge der Zusammenführung der Abteilungen des Amtes (große Abteilungszusammenlegung) in den beiden Landhäusern die Raumorganisation geplant und die Übersiedelung geleitet - aufgrund eines Prüfungsberichtes des Landesrechnungshofes das Versicherungswesen für den gesamten Landesbereich im Zuge einer Auslagerung an einen Versicherungsmakler organisatorisch umgesetzt - kleinere Projekte (Kart-Rennen, etc.) ohne Zuhilfenahme von Fremdfirmen mit eigenem handwerklichen Personal bzw. mit Personal von anderen Organisationseinheiten durchgeführt und noch weitere Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen bzw. umgesetzt.

Nachdem die politische Führung im Jahre 2002 Überlegungen über eine Neustrukturierung der Landesimmobilien angesellt hat, sollte auf Beamtenebene eine Evaluierung des Facility Management des Landes erfolgen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar war, dass der in der Abteilung 8, Hauptreferat Hochbau, (nach den Organisationsvorschriften für die Landesgebäudeverwaltung zuständig) verantwortliche Landesgebäudeverwalter im Frühjahr 2003 in den Ruhestand treten wird (durch Zeitausgleich und Resturlaub physisch nicht mehr verfügbar), wurde ein weiterer Bediensteter zur Koordination des Projektes gesucht. Aufgrund meiner Kontakte zur Landesgebäudeverwaltung als verantwortlicher für die Raumorganisation des Landes, meines technischen Verständnisses und meinen persönlichen Kontakten zu Bediensteten der technischen Abteilungen aufgrund meiner vergangenen Tätigkeit beim Straßenbau sowie insbesondere aufgrund meiner privaten Kenntnisse auf dem Gebiete des Grundbuch und Vertragswesens wurde ich als Koordinator zur Beschaffung und Aufbereitung der notwendigen Verwaltungsunterlagen in das Projektteam berufen.

In den beiden letzten Jahren habe ich daher meine Tätigkeiten für die Landesamtsdirektion-Generalsekretariat wahrgenommen (wenn auch eine Entlastung durch einen jüngeren Mitarbeiter geschehen ist), weiters für die Abteilung 8, Hauptreferat Hochbau (der Dienstposten des Landesgebäudeverwalters wurde im Hinblick auf eine künftige Auslagerung der Landesimmobilien nicht mehr nach besetzt) gearbeitet und in der Landesamtsdirektion am Projekt 'Ausgliederung der Landesimmobilien' teilweise in der Normdienstzeit und überwiegend durch Leistung von Mehrstunden mitgearbeitet. Dabei lag ich bei der Anzahl der erledigten Akten bei meiner ursprünglichen Tätigkeit in der LAD-GS, verglichen mit den Sachbearbeitern der Verwendungsgruppe B bzw. Entlohnungsgruppe b, immer im Spitzenfeld.

Nach der Aufnahme der Tätigkeit durch die BELIG wird sich die von mir in den letzten Jahren in der Normdienstzeit erbrachte Leistung wie folgt aufteilen:

 

2000

2001

2002

2003

1.1.- 30.9.04

BELIG

12 %

16 %

17 %

24 %

Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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