Index
E3L E05203020;Norm
32001L0023 Betriebsübergangs-RL Art1 Abs1 lita;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß sowie Vizepräsident Dr. Thienel und die Hofräte Dr. Zens, Dr. Thoma und Dr. Pfiel als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Perauer, über die Beschwerde des E Z in D, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Mai 2005, Zl. 1-1-0058637/94-2005, betreffend amtswegige Zuweisung nach § 3 Bgld. Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz (PBÜ-G), zu Recht erkannt:Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß sowie Vizepräsident Dr. Thienel und die Hofräte Dr. Zens, Dr. Thoma und Dr. Pfiel als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Perauer, über die Beschwerde des E Z in D, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Mai 2005, Zl. 1-1-0058637/94-2005, betreffend amtswegige Zuweisung nach Paragraph 3, Bgld. Personalzuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz (PBÜ-G), zu Recht erkannt:
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
I. Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Vor der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Zuweisung zur BELIG - Beteiligungs- und LiegenschaftsGmbH (in der Folge: BELIG) war der Beschwerdeführer im Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion-Generalsekretariat, Stabsstelle Organisation und Controlling, tätig.römisch eins. Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Vor der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Zuweisung zur BELIG - Beteiligungs- und LiegenschaftsGmbH (in der Folge: BELIG) war der Beschwerdeführer im Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion-Generalsekretariat, Stabsstelle Organisation und Controlling, tätig.
Aus dem Vorbringen der Parteien und den übermittelten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt:
I.1. Ab dem Jahr 2003 wurde der Beschwerdeführer - abweichend von den ihm bis dahin übertragenen Aufgaben - zu Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung des Landes sowie der geplanten Ausgliederung der Liegenschaftsverwaltung in eine eigene Gesellschaft (die nachmalige BELIG) herangezogen.römisch eins.1. Ab dem Jahr 2003 wurde der Beschwerdeführer - abweichend von den ihm bis dahin übertragenen Aufgaben - zu Aufgaben im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung des Landes sowie der geplanten Ausgliederung der Liegenschaftsverwaltung in eine eigene Gesellschaft (die nachmalige BELIG) herangezogen.
I.2. Am 27. Mai 2004 wurde die BELIG gegründet und ins Firmenbuch eingetragen, ihre operative Geschäftstätigkeit hat sie mit 15. August 2004 aufgenommen. Mit Wirkung vom 1. September 2004 hat das Land Burgenland (mit einzelnen Ausnahmen) alle ihm gehörigen Liegenschaften an die BELIG verkauft. Den größten Teil dieser Liegenschaften mietet das Land ab diesem Zeitpunkt von der BELIG. Die tatsächliche Abwicklung der "Mietenangelegenheiten" wurde jedoch bis spätestens 31. Dezember 2004 von der Mieterin (Land) im Namen und auf Rechnung in Abstimmung mit der Vermieterin (BELIG) wahrgenommen.römisch eins.2. Am 27. Mai 2004 wurde die BELIG gegründet und ins Firmenbuch eingetragen, ihre operative Geschäftstätigkeit hat sie mit 15. August 2004 aufgenommen. Mit Wirkung vom 1. September 2004 hat das Land Burgenland (mit einzelnen Ausnahmen) alle ihm gehörigen Liegenschaften an die BELIG verkauft. Den größten Teil dieser Liegenschaften mietet das Land ab diesem Zeitpunkt von der BELIG. Die tatsächliche Abwicklung der "Mietenangelegenheiten" wurde jedoch bis spätestens 31. Dezember 2004 von der Mieterin (Land) im Namen und auf Rechnung in Abstimmung mit der Vermieterin (BELIG) wahrgenommen.
Im vorgelegten Verwaltungsakt erliegt ein Rundschreiben der Landesamtsdirektion-Generalsekretariat vom 11. Oktober 2004, in dem im Zusammenhang mit der Schaffung der BELIG einerseits deren Aufgaben, anderseits die im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung von Dienststellen des Landes wahrzunehmenden Aufgaben umschrieben sind. Zu den Aufgaben der BELIG heißt es darin (Hervorhebungen im Original):
"II. Der Liegenschaftsverkauf
Das Land hat mit Wirkung vom 01.09.2004 alle ihm gehörigen Liegenschaften (Grundstücke und Gebäude) an die BELIG (Ausnahme: Liegenschaften im Bereich der Kranken- und Pflegeanstalten) verkauft. Es handelt sich dabei um 99 Objekte mit einer Nutzfläche von rund 150.500 m2.
III. Die Liegenschaftsmiete römisch drei. Die Liegenschaftsmiete
Das Land mietet mit Wirkung vom 01.09.2004 den größten Teil dieser Liegen-schaften. Es handelt sich dabei um 90 Objekte mit einer Nutzfläche von rund 142.700 m2. Auf Basis dieses Mietvertrages und eines dazu ebenfalls abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages erbringt die BELIG als Eigentümerin bzw. Vermieterin im Wesentlichen folgende Dienstleistungen.
IV. Die Dienstleistungen der BELIG römisch vier. Die Dienstleistungen der BELIG
"1. Ausgliederungsprojekt BELIG
80 v.H.
Mitarbeit bei der Projektorganisation und -koordination
Erhebung und Evaluierung der ausgegliederten Liegenschaften und Objekte hinsichtlich Größe, Widmung, Eigentümer, Belastungen usw.
Kontakt und Abstimmung mit BeraternErhebung und Evaluierung der ausgegliederten Liegenschaften und Objekte hinsichtlich Größe, Widmung, Eigentümer, Belastungen usw., Kontakt und Abstimmung mit Beratern
Ermittlung und Darstellung der Betriebskosten-
situation wie Versorgung, Entsorgung, Ver-
sicherungen, ObjektbetreuungErmittlung und Darstellung der Betriebskosten- , situation wie Versorgung, Entsorgung, Ver-, sicherungen, Objektbetreuung
2. Raumorganisation
15 v.H.
Organisationseinheiten bezogene Bedarfsfeststellung, Änderungsverfügungen, Veranlassung von Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb von Objekten, Wahr-
nehmung Bedienstetenschutz bezogener Objektver-
änderungenOrganisationseinheiten bezogene Bedarfsfeststellung, Änderungsverfügungen, Veranlassung von Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb von Objekten, Wahr- , nehmung Bedienstetenschutz bezogener Objektver- , änderungen
3. Amtsbetrieb, Organisationsunterstützung
5 v.H."
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2004 teilte der Landesamtsdirektor mit, dass einer Zuweisung des Beschwerdeführers keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegen stünden.
In der Folge wurde zunächst am 17. Jänner 2005 ein Zuweisungsvertrag zwischen der BELIG und dem Land Burgenland betreffend den Beschwerdeführer abgeschlossen. Mit dem vom Landesamtsdirektor dem Beschwerdeführer am 20. Jänner 2005 ausgefolgten Schreiben der Abteilung 1 vom 7. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer von der geplanten Zuweisung zur BELIG unter Angabe des geplanten Dienstortes und seiner geplanten neuen Dienststelle sowie der dienst- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen und des ihm zustehenden Optionsrechtes in Kenntnis gesetzt. In seiner Stellungnahme vom 5. Februar 2005 erklärte der Beschwerdeführer, mit dieser Zuweisung nicht einverstanden zu sein; gegen seine Zuweisung führte der Beschwerdeführer darin Folgendes ins Treffen (Schreibfehler im Original):
"Seit meiner Versetzung zur Landesamtsdirektion im Jahre 1993 bin ich dort im Generalsekretariat, Stabsstelle Organisation und Controlling, neben den mir lt. do. Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen allgemeinen Tätigkeiten mit der Koordination bzw. Umsetzung von Einzelprojekten befasst. So habe ich in den Abteilungen des Amtes organisatorische Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsabläufe (z.B. Bgld. Pflegegeldgesetz 1993) umgesetzt - die teilweise Liquidation bzw, Umorganisation der Werkstätte für Menschen mit Behinderung in Schlaining in einem Maße durchgeführt, dass kein einziger behinderter Mensch seinen Arbeitsplatz verloren hat - bei den Landesberufsschulen Eisenstadt und Pinkafeld, bei der Landesfachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob sowie bei den Landwirtschaftlichen Fachschulen Eisenstadt, Neusiedl am See und Güssing ein EDV-Abrechnungs- und Lagerprogramm gemeinsam mit der Abteilung 3 - Referat Anstaltenprüfung eingeführt - im Zuge der Zusammenführung der Abteilungen des Amtes (große Abteilungszusammenlegung) in den beiden Landhäusern die Raumorganisation geplant und die Übersiedelung geleitet - aufgrund eines Prüfungsberichtes des Landesrechnungshofes das Versicherungswesen für den gesamten Landesbereich im Zuge einer Auslagerung an einen Versicherungsmakler organisatorisch umgesetzt - kleinere Projekte (Kart-Rennen, etc.) ohne Zuhilfenahme von Fremdfirmen mit eigenem handwerklichen Personal bzw. mit Personal von anderen Organisationseinheiten durchgeführt und noch weitere Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen bzw. umgesetzt.
Nachdem die politische Führung im Jahre 2002 Überlegungen über eine Neustrukturierung der Landesimmobilien angesellt hat, sollte auf Beamtenebene eine Evaluierung des Facility Management des Landes erfolgen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar war, dass der in der Abteilung 8, Hauptreferat Hochbau, (nach den Organisationsvorschriften für die Landesgebäudeverwaltung zuständig) verantwortliche Landesgebäudeverwalter im Frühjahr 2003 in den Ruhestand treten wird (durch Zeitausgleich und Resturlaub physisch nicht mehr verfügbar), wurde ein weiterer Bediensteter zur Koordination des Projektes gesucht. Aufgrund meiner Kontakte zur Landesgebäudeverwaltung als verantwortlicher für die Raumorganisation des Landes, meines technischen Verständnisses und meinen persönlichen Kontakten zu Bediensteten der technischen Abteilungen aufgrund meiner vergangenen Tätigkeit beim Straßenbau sowie insbesondere aufgrund meiner privaten Kenntnisse auf dem Gebiete des Grundbuch und Vertragswesens wurde ich als Koordinator zur Beschaffung und Aufbereitung der notwendigen Verwaltungsunterlagen in das Projektteam berufen.
In den beiden letzten Jahren habe ich daher meine Tätigkeiten für die Landesamtsdirektion-Generalsekretariat wahrgenommen (wenn auch eine Entlastung durch einen jüngeren Mitarbeiter geschehen ist), weiters für die Abteilung 8, Hauptreferat Hochbau (der Dienstposten des Landesgebäudeverwalters wurde im Hinblick auf eine künftige Auslagerung der Landesimmobilien nicht mehr nach besetzt) gearbeitet und in der Landesamtsdirektion am Projekt 'Ausgliederung der Landesimmobilien' teilweise in der Normdienstzeit und überwiegend durch Leistung von Mehrstunden mitgearbeitet. Dabei lag ich bei der Anzahl der erledigten Akten bei meiner ursprünglichen Tätigkeit in der LAD-GS, verglichen mit den Sachbearbeitern der Verwendungsgruppe B bzw. Entlohnungsgruppe b, immer im Spitzenfeld.
Nach der Aufnahme der Tätigkeit durch die BELIG wird sich die von mir in den letzten Jahren in der Normdienstzeit erbrachte Leistung wie folgt aufteilen:
2000
2001
2002
2003
1.1.- 30.9.04
BELIG
12 %
16 %
17 %
24 %