RS Vwgh 1990/7/11 90/03/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0644/48 E 27. November 1948 VwSlg 593 A/1948 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Gesetzwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften nach § 42 Abs 2, c 3 VwGG (StGBl 208/1945) begeht, so hat er durch ein konkretes tatsächliches Vorbringen zu bekräftigen u. aufzuzeigen, zu welchem anderen Ergebnis die Behörde bei Einhaltung der Verfahrensvorschrfiten hätte kommen können.

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030134.X01

Im RIS seit

11.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten