RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0069

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §48;
B-VG Art130 Abs2;

Beachte

Besprechung in: SWI 1996/12, 539;

Rechtssatz

Es liegt im Wesen der (zB auf Grund des § 48 BAO erfolgenden) Ermessensübung, daß mit der Ausnahmeverfügung Auflagen und Bedingungen verbunden werden können, die aber mit dem verfolgten Ziel vereinbar sein und dem angestrebten Zweck entsprechen müssen (zB Progressionsvorbehalt, Gleichbleiben der Verhältnisse).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160069.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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