RS Vwgh 1990/7/12 90/16/0050

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §138;
FinStrG §139;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH kann die Begründung eines Bescheides zur Auslegung eines unklaren Spruches herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160050.X08

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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