RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.1990
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §48;
DBAbk USA 1983;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: SWI 1996/12, 539;

Rechtssatz

Ein " Ausgleich der inländischen und ausländischen Besteuerung " iSd § 48 BAO kann nur dann stattfinden, wenn eine ausländische Besteuerung erfolgt ist; denn nur dann kann begrifflich von einem " Ausgleich " hiefür bei der inländischen Besteuerung gesprochen werden. Mit anderen Worten, die BAO verlangt mit dieser Rechtsvoraussetzung ausdrücklich das Bestehen einer tatsächlichen internationalen Doppelbesteuerung; die bloße Möglichkeit, im Ausland auch in Anspruch genommen zu werden, sonach die bloße " virtuelle Doppelbesteuerung " ist hier nicht ausreichend. Eine tatsächliche internationale

Doppelbesteuerung läge zB bei einer - etwa trotz ausländischer Steuerfreiheit - rechtswidrig erfolgten ausländischen Besteuerung vor.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160069.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten