RS Vwgh 1990/7/18 AW 90/14/0022

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Veröffentlicht am 18.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs4;
FinStrG §98 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/07/18 AW 90/14/0019 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Beschlagnahme von Beweismitteln im Sinn des § 89 Abs 5 FinStrG - Unter Vollzug im Sinn des § 30 Abs 2 VwGG ist die Umsetzung eines Bescheides in die Wirklichkeit unter Herstellung der dem Bescheidinhalt entsprechenden materiellen Rechtslage und des dieser Rechtslage entsprechenden faktischen Zustandes während des Beschwerdeverfahrens zu verstehen (Hinweis B VS 25.2.1981, 2680/80 VwSlg 10381 A/1981), wobei der Bescheid für die nachfolgenden Akte eine verbindliche Grundlage bildet (Hinweis B VS 4.12.1974 972/74 VwSlg 8719 A/1974).

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140022.A01

Im RIS seit

18.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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