RS Vwgh 1990/7/18 AW 90/14/0020

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Veröffentlicht am 18.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §152 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Beachte

Besprechung AnwBl 1991/5, 329;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung der gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Finanzamt K vom 29. Jänner 1990 gerichteten Administrativbeschwerde - Einer Administrativbeschwerde kommt nach § 152 Abs 2 FinStrG eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes nicht zu. Der Beschwerdeführerin würde somit bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eine Rechtsstellung eingeräumt, die sie auch nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides nicht besäße (Hinweis B 15.2.1977, 118/77 VwSlg 9248 A/1977)

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140020.A01

Im RIS seit

18.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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