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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §152 Abs2;Beachte
Besprechung AnwBl 1991/5, 329;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung der gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Finanzamt K vom 29. Jänner 1990 gerichteten Administrativbeschwerde - Einer Administrativbeschwerde kommt nach § 152 Abs 2 FinStrG eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes nicht zu. Der Beschwerdeführerin würde somit bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eine Rechtsstellung eingeräumt, die sie auch nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides nicht besäße (Hinweis B 15.2.1977, 118/77 VwSlg 9248 A/1977)
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140020.A01Im RIS seit
18.07.1990