RS Vwgh 1990/8/21 88/04/0036

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Veröffentlicht am 21.08.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §39 Abs5;
GewO 1973 §40 Abs4;
GewO 1973 §9 Abs1 idF 1988/399;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/04/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/04/0015 E 18. April 1989 VwSlg 12900 A/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich um ein Akzessorium des Gewerberechts. Mit dem Erlöschen des Gewerberechts erlischt auch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988040036.X08

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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