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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BewG 1955 §10 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 573;Rechtssatz
Für den Verkehrswert von Gesellschaftsrechten kann der Umfang der erworbenen Gesellschaftsrechte durchaus eine Rolle spielen. Bei einem zwar umfangreichen, gesellschaftsrechtlich (mehrheitsmäßig) aber nicht qualifizierten Aktienpaket können Verhältnisse vorliegen, die auf einen unter dem Kurswert liegenden Verkehrswert hinweisen. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Gründe für ein solches Abweichen konkret darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150062.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.09.2008