RS Vwgh 1990/8/27 89/15/0062

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Veröffentlicht am 27.08.1990
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2;
KVG 1934 §2 Z4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 573;

Rechtssatz

Für den Verkehrswert von Gesellschaftsrechten kann der Umfang der erworbenen Gesellschaftsrechte durchaus eine Rolle spielen. Bei einem zwar umfangreichen, gesellschaftsrechtlich (mehrheitsmäßig) aber nicht qualifizierten Aktienpaket können Verhältnisse vorliegen, die auf einen unter dem Kurswert liegenden Verkehrswert hinweisen. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Gründe für ein solches Abweichen konkret darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150062.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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