RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0135

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61a;
AVG §63 Abs5;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorbringen eines Antragstellers, er sei " durch die Schuld der Rechtsmittelbelehrung um die fristgerechte Einbringung der Berufung gebracht worden, da in dieser nicht steht, es sei sowohl als auch eine Beschwerde an den VwGH und den VfGH zu richten, um die Frist zu wahren, sondern oder ", kann als Wiedereinsetzungsantrag aufgefaßt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020135.X02

Im RIS seit

29.08.1990

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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