RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0102

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
GVG Vlbg 1977 idF 1977/018;
GVG Vlbg 1977 idF 1987/063;
VStG §57 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung der Parteistellung eines in privatrechtlicher Hinsicht Anspruchsberechtigten ist, daß eine Verwaltungsvorschrift - hier das GVG Vlbg - eine entsprechende Regelung im Sinne des § 57 Abs 1 VStG enthält. Entgegen der Ansicht des Anspruchsberechtigten läßt sich solches jedoch aus dem GVG Vlbg weder in der von ihm zitierten Fassung LGBl 1977/18 noch aus jener der Nov LBGl 1987/63 entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020102.X01

Im RIS seit

29.08.1990

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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