RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0038

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs3 litb idF 1976/412;

Rechtssatz

Durch die einem Dritten gewährte Erlaubnis des Einfahrtsberechtigten, vor dessen Hauseinfahrt bzw Grundstückseinfahrt parken zu dürfen, kann die Strafbarkeit der Übertretung dieses Verbotes nicht aufgehoben werden (Hinweis E 25.3.1969, 119/65). Überdies wäre sonst (selbst im Falle der Einhaltung einer zeitlichen Beschränkung für das Parken vor der Einfahrt) nicht gesichert, daß die Einfahrt für andere Berechtigte auch tatsächlich freigehalten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020038.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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