RS Vwgh 1990/9/4 90/09/0043

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Veröffentlicht am 04.09.1990
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BDG 1979 §43 Abs2 impl;
DP §21;
DP §24 Abs1;
DP/OÖ 1954 §21;
DP/OÖ 1954 §24 Abs1;
LBG OÖ 1954 §2 Abs1;

Rechtssatz

Ein Beamter, der in bezug auf seine Amtsführung vermögenswerte Vorteile annimmt, setzt das Ansehen der Beamtenschaft herab und gefährdet das Vertrauen seiner Behörde und der Allgemeinheit in seine Zuverlässigkeit; denn er erweckt hiedurch zugleich den Verdacht, sich bei seinen Dienstgeschäften nicht an sachlichen Erwägungen zu orientieren, sondern sich auch von der Rücksicht auf den ihm zugesagten, gewährten oder von ihm geforderten Vorteil leiten zu lassen. Das kann im Interesse einer funktionsgrecht, zweckmäßig und sachlich orientierten Verwaltung nicht hingenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990090043.X05

Im RIS seit

30.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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