RS Vwgh 1990/9/7 86/18/0207

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Die Voraussetzung der Vermeidbarkeit einer Beschmutzung ist ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 20 Abs 1 zweiter Satz StVO. Das Fehlen dieses Tatbestandsmerkmales im Spruch des Strafbescheides bewirkt daher einen Verstoß gegen § 44a lit a VStG.

Schlagworte

Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986180207.X07

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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