RS Vwgh 1990/9/7 85/18/0186

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs1 litb;
StVO 1960 §4 Abs1 litc;
StVO 1960 §4 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Hat der Besch sein Fahrzeug verlassen und die Fahrt erst nach ca 2 Minuten fortgesetzt, so kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß er während dieses Zeitraumes die für die Einleitung der nach § 4 Abs 1 lit b und c, Abs 2 und 5 StVO vorgesehenen Maßnahmen erforderlichen Schritte gesetzt hat. Daß er möglicherweise sodann den in den zitierten Bestimmungen gestellten Anforderungen nicht entsprochen hat, vermag an diesem Ergebnis nichts zu ändern (Hinweis E 21.12.1988, 88/18/0336)

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1985180186.X06

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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