RS Vwgh 1990/9/7 89/14/0232

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Veröffentlicht am 07.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §110 Abs2;
BAO §275;
BAO §85 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 212; AnwBl 4/1991, S 262;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1736/66 E 10. März 1967 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Antrag auf Verlängerung der für die Behebung von Mängeln eines Rechtsmittels eingeräumten Frist kommt keine den Ablauf der Verbesserungsfrist hemmende Wirkung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140232.X01

Im RIS seit

07.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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