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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ÄrzteG 1984 §1 Abs2;Rechtssatz
Die in einem Strafbescheid nach dem ÄrzteG enthaltene Formulierung "ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ausbildung zu haben" entspricht keinem gesetzlichen Tatbild.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180156.X02Im RIS seit
22.05.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2008