RS Vwgh 1990/9/17 90/14/0087

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §20;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Betreibt ein Assistenzarzt eines Krankenhauses wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Diabetes, so liegt der Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit prima facie auf der Hand. Es bedürfte daher entsprechender Ermittlungsergebnisse, um den Zusammenhang zwischen wissenschaftlicher Forschung und der durch sie verursachten Aufwendungen (hier: Kamera, Zimmer in Privatwohnung) einerseits und der Assistenzarzttätigkeit als Einkunftsquelle (selbständige und/oder nicht selbständige Arbeit) verneinen zu dürfen, um die Aufwendungen zur wissenschaftlichen Liebhaberei (im steuerlichen Sinn) zuordnen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140087.X01

Im RIS seit

17.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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