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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 226;Rechtssatz
Für die Frage, ob dem im Betrieb (hier: Transportunternehmen) des Vaters (hier: als Mechaniker) beschäftigten Sohn vom Betriebsinhaber eine Wohnung ausschließlich oder doch zumindest überwiegend aus betrieblichen Erwägungen zur Verfügung gestellt wird und dafür nicht familiäre Beweggründe ausschlaggebend sind, ist es entscheidend, ob der Betriebsinhaber die dem Sohn zur Verfügung gestellte Wohnung auch für einen nicht mit ihm verwandten, gleich qualifizierten Arbeitnehmer errichtet hätte. Liegt keine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der Wohnung nach einer eventuellen Auflösung oder nach einer möglichen Betriebsübernahme vor, ist dies zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150019.X03Im RIS seit
17.09.1990Zuletzt aktualisiert am
16.07.2008