RS Vwgh 1990/9/17 89/15/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §4 Abs4;
UStG 1972 §12 Abs2 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 226;

Rechtssatz

Für die Frage, ob dem im Betrieb (hier: Transportunternehmen) des Vaters (hier: als Mechaniker) beschäftigten Sohn vom Betriebsinhaber eine Wohnung ausschließlich oder doch zumindest überwiegend aus betrieblichen Erwägungen zur Verfügung gestellt wird und dafür nicht familiäre Beweggründe ausschlaggebend sind, ist es entscheidend, ob der Betriebsinhaber die dem Sohn zur Verfügung gestellte Wohnung auch für einen nicht mit ihm verwandten, gleich qualifizierten Arbeitnehmer errichtet hätte. Liegt keine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der Wohnung nach einer eventuellen Auflösung oder nach einer möglichen Betriebsübernahme vor, ist dies zu verneinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150019.X03

Im RIS seit

17.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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