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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 226;Rechtssatz
Der Umstand, daß Eltern häufig bestrebt sind, ihren Kindern eine vom ursprünglich gemeinsamen Haushalt getrennte Wohnmöglichkeit zu beschaffen und daß dafür in der Regel Beweggründe maßgebend sind, die im familiären Bereich wurzeln, schließt an sich noch nicht aus, daß in einzelnen Fällen der Wohnungsbeschaffung die familiären Beweggründe in den Hintergrund treten und eine getrennte Wohnmöglichkeit nur wegen eines zwischen Eltern und Kind bestehenden Dienstverhältnisses geboten wird (Hinweis E 12.11.1985, 83/14/0217).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150019.X02Im RIS seit
17.09.1990Zuletzt aktualisiert am
16.07.2008