RS Vwgh 1990/9/18 90/05/0080

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Veröffentlicht am 18.09.1990
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Index

L85002 Straßen Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
LStG Krnt 1978 §19 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch jenen Personen, die durch die Auflassung eines öffentlichen Weges möglicherweise betroffen werden, steht nach den Grundsätzen der österreichischen Rechtsordnung kein auf dem Verwaltungsweg verfolgbarer Anspruch auf Erlassung eines solchen Aktes zu (Hinweis B 10.2.1976, 260/76, VwSlg 8987 A/1976).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Abgrenzung zur Verordnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050080.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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