RS Vwgh 1990/9/19 90/01/0108

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 93/01/0377 E VS 29. Juni 1994 VwSlg 14089 A/1994 RS 5; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Soweit sich der Asylwerber darauf beruft, die Türkei deshalb verlassen zu haben, weil er befürchtet habe, entsprechend der dort gültigen allgemeinen Wehrpflicht zum Militärdienst eingezogen zu werden, vermag dieser Grund schon deshalb dem Asylwerber nicht die Eigenschaft eines Konventionsflüchtlings zu verschaffen, weil die Militärdienstpflicht alle jungen männlichen türkischen Staatsangehörigen gleichermaßen und unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Volksgruppen trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010108.X01

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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