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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 93/01/0377 E VS 29. Juni 1994 VwSlg 14089 A/1994 RS 5; (RIS: abwh)Rechtssatz
Soweit sich der Asylwerber darauf beruft, die Türkei deshalb verlassen zu haben, weil er befürchtet habe, entsprechend der dort gültigen allgemeinen Wehrpflicht zum Militärdienst eingezogen zu werden, vermag dieser Grund schon deshalb dem Asylwerber nicht die Eigenschaft eines Konventionsflüchtlings zu verschaffen, weil die Militärdienstpflicht alle jungen männlichen türkischen Staatsangehörigen gleichermaßen und unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Volksgruppen trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010108.X01Im RIS seit
06.03.2002