RS Vwgh 1990/9/19 89/13/0177

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §34;
BAO §35 Abs2;
BAO §39 Z5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 211;

Rechtssatz

Zwar kann die berufsbegleitende Ausbildung und Fortbildung von Journalisten durch einen Verein in Ermangelung einer gesetzlich vorgesehenen Berufsausbildung für Journalisten als eine die Allgemeinheit fördernde Berufsausbildung iSd § 35 Abs 2 BAO angesehen werden, doch umfassen die Vereinsaktivitäten im konkreten Fall auch die Abhaltung von Seminaren und Kursen für Schülerzeitungsmitarbeiter, die diesem Begriff nicht unterstellt werden können. Auf die Frage des Fehlens einer ausreichenden Bindung der Vermögensverwendung iSd § 39 Z 5 BAO auf Grund der Vereinsstatuten braucht daher nicht mehr eingegangen zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130177.X01

Im RIS seit

19.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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