RS Vwgh 1990/9/19 89/13/0245

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 509;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2046/75 E 13. Jänner 1976 VwSlg 4926 F/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung gegebener Sachverhaltselemente die Wiederaufnahme nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130245.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten