RS Vwgh 1990/9/19 90/01/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1990
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist

(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010065.X01

Im RIS seit

22.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten