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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §39 Abs2;Rechtssatz
Im Zeitpunkt einer vorläufigen Beschlagnahme ist nicht zu beurteilen, ob die beschlagnahmten Gegenstände tatsächlich für verfallen erklärt werden können oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010054.X01Im RIS seit
19.09.1990