RS VwGH Erkenntnis 1990/09/19 90/03/0045

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1990
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Die Beschwerdefälle 90/03/0107 und 90/03/0111 wurden am 19.9.1990 im gleichen Sinne erledigt; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0046 90/03/0047 90/03/0052 Rechtssatz

Die Zusätze " Anfang " und " Ende " können entweder auf eigenen Zusatztafeln oder im roten Rad des jeweiligen Verkehrszeichens angebracht werden.

Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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