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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
UmwG 1954 §5 Abs1;Rechtssatz
Eine AG, die durch Übertragung des Unternehmens auf den Hauptgesellschafter (hier eine andere AG) umgewandelt wurde, ist mit der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister rechtlich nicht mehr existent, die übernehmende AG ist ihre Gesamtrechtsnachfolgerin (§ 5 Abs 1 UmwandlungsG). Ein an die ursprüngliche AG gerichteter Bescheid geht ins Leere (Hinweis B 16.6.1987, 87/14/0076).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988130234.X01Im RIS seit
26.11.2001