RS Vwgh 1990/9/19 89/03/0294

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/18/0059 E 11. September 1987 VwSlg 12526 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Ist ein Parkplatz nicht als Privatstraße gekennzeichnet und sind auf diesem keine auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt und sind auch keine Abschrankungen vorhanden, so handelt es sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr. Daran ändert auch das Privateigentum an der Grundfläche nichts. (Hinweis auf E vom 21.3.1980, 0877/78, E v. 9.9.1981, 81/03/0082)

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030294.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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