RS Vwgh 1990/9/19 90/01/0036

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Umstände, die schon längere Zeit vor der Ausreise des Asylwerbers aus seiner Heimat zurückliegen (behaupteter Vorfall aus dem Jahr 1981, behauptete Verurteilung aus dem Jahr 1948), sind nicht mehr in die Betrachtung einzubeziehen (Hinweis E 16.12.1987, 87/01/0299).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010036.X01

Im RIS seit

19.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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