RS Vwgh 1990/9/19 89/03/0125

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lite;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0127 E 28. Juni 1985 VwSlg 11816 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Zufolge des Wortlautes des § 24 Abs 1 lit e StVO 1960 kommt es für die Abgrenzung des Haltestellenbereiches nicht auf allfällige Bodenmarkierungen, sondern einzig und allein auf die Haltestellentafel an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030125.X01

Im RIS seit

25.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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