RS Vwgh 1990/9/19 88/13/0234

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
53 Wirtschaftsförderung

Norm

StruktVG 1969 §1 Abs2;
StruktVG 1969 §1 Abs5;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Hat eine AG mit Vertrag gemäß § 1 Abs 2 StruktVG ihren gesamten Betrieb als Sacheinlage in eine GmbH eingebracht, so wird diese GmbH zur abgabenrechtlichen Gesamtrechtsnachfolgerin gemäß § 1 Abs 5 StruktVG. Ein an die AG gerichteter Bescheid geht ins Leere.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988130234.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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