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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StruktVG 1969 §1 Abs2;Rechtssatz
Hat eine AG mit Vertrag gemäß § 1 Abs 2 StruktVG ihren gesamten Betrieb als Sacheinlage in eine GmbH eingebracht, so wird diese GmbH zur abgabenrechtlichen Gesamtrechtsnachfolgerin gemäß § 1 Abs 5 StruktVG. Ein an die AG gerichteter Bescheid geht ins Leere.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988130234.X02Im RIS seit
26.11.2001