RS Vwgh 1990/9/19 90/01/0085

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus einer einmaligen Einvernahme, bei der der Asylwerber von den staatlichen Behörden aufgefordert wurde, mit ihnen zusammenzuarbeiten, läßt sich objektiv noch keine Furcht vor Verfolgung ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010085.X01

Im RIS seit

19.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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