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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus einer einmaligen Einvernahme, bei der der Asylwerber von den staatlichen Behörden aufgefordert wurde, mit ihnen zusammenzuarbeiten, läßt sich objektiv noch keine Furcht vor Verfolgung ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010085.X01Im RIS seit
19.09.1990