RS Vwgh 1990/9/19 89/03/0294

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1 Abs1;
StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Die Führung eines Grundstückes als öff Gut in den Aufzeichnungen des Grundamtes und die Bezeichnung als Weg im Grundbuch sind mit dem nach § 1 Abs 1 StVO maßgebenden Merkmal des äußeren Anscheins an Ort und Stelle, nämlich, daß eine Straße zur allgemeinen Benützung freisteht, nicht gleichzusetzen.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030294.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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