Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/01/0155 E 5. Oktober 1988 RS 1Stammrechtssatz
Die Zugehörigkeit eines Asylwerbers zu einer Minderheit stellt allein noch keinen Grund für die Anerkennung als Konventionsflüchtling dar. Es bedarf vielmehr der Glaubhaftmachung einer wohlbegründeten Furcht vor Verfolgung aus einem der in der FlKonv genannten Gründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010133.X02Im RIS seit
19.09.1990Zuletzt aktualisiert am
25.06.2010