RS Vwgh 1990/9/25 88/08/0292

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §531 Abs1 idF 1973/031;
RAVG 1924 §1;
RAVG 1924 §18;

Rechtssatz

Während der Zeit der Inhaftierung eines Dienstnehmers besteht kein die Versicherungspflicht nach § 1 RAVG auslösendes Beschäftigungsverhältnis. Die belBeh hat daher mit Recht die Feststellung einer Nachversicherung für diesen Zeitraum gem § 531 ASVG abgelehnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080292.X03

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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