RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0021

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;
GewO 1973 §13 Abs1 Z2;
GewO 1973 §13 Abs5;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
StGB §133 Abs1;
StGB §133 Abs2 Fall2;
StGB §146;
StGB §147;

Rechtssatz

Was die Eigenart der strafbaren Handlung anlangt, so war im Beschwerdefall davon auszugehen, daß die gerichtliche Verurteilung des alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführers des Bf wegen schweren Betruges im Zusammenhang mit der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit als Geschäftsführer der A-Gesellschaft mbH erfolgte, und daß daher mit Rücksicht auf die Art der Straftat Umstände vorliegen, die im Sinne der Annahme der belangten Behörde die Befürchtung der Begehung der gleichen oder ähnlichen Straftat hinsichtlich der durch die in Rede stehenden Gewerbe gebotenen Gelegenheit nicht als rechtswidrig erscheinen lassen (Hinweis E 1.10.1985, 85/04/0008).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040021.X01

Im RIS seit

25.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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