RS Vwgh 1990/9/25 90/07/0020

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §50 Abs2;
FlVfLG Tir 1978 §32 Abs1;

Rechtssatz

Ein Flurbereinigungsverfahren kann nicht dadurch, daß der Verkäufer die Unterschrift unter den Kaufvertrag verweigert hat, zu einem Instrument dafür umfunktioniert werden, den auf Grund eines Zivilurteiles, in dem dem Verkäufer die Leistung der Unterschrift aufgetragen wurde, zivilrechtlich verbindlich gewordenen Vertrag aus den Angeln zu heben oder zu modifizieren (Hinweis E 25.4.1963, 610/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070020.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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