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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
GewO 1973 §359a;Rechtssatz
Da der Genehmigung des hier in Rede stehenden Schießstandes im Zeitpunkt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag der § 22 Abs 1 SchSpG entgegenstand, ergab sich auch im Hinblick auf § 359a Z 1 GewO 1973 die Zuständigkeit des BMW zum Abspruch über einen in diesem Zusammenhang gestellten Genehmigungsantrag nach § 77 Abs 1 GewO 1973.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040024.X03Im RIS seit
25.09.1990