RS Vwgh 1990/9/25 88/04/0223

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

58/03 Sicherung der Energieversorgung

Norm

EBMG 1982 §5 Abs2;
EBMG 1982 §5 Abs5;

Rechtssatz

Aus beispielhaften und notwendigerweise an Durchschnittsbetrachtungen orientierten Kostengesichtspunkten des historischen Gesetzgebers hinsichtlich der Gestaltung eines Höchsttarifes (für die Übernahme der Vorratspflicht) kann auf den Ausschluß der wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit - hier bezogen auf Lagereinrichtungen - nicht geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988040223.X03

Im RIS seit

18.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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