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58/03 Sicherung der EnergieversorgungNorm
EBMG 1982 §5 Abs2;Rechtssatz
Aus beispielhaften und notwendigerweise an Durchschnittsbetrachtungen orientierten Kostengesichtspunkten des historischen Gesetzgebers hinsichtlich der Gestaltung eines Höchsttarifes (für die Übernahme der Vorratspflicht) kann auf den Ausschluß der wirtschaftlichen Gestaltungsfreiheit - hier bezogen auf Lagereinrichtungen - nicht geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988040223.X03Im RIS seit
18.01.2001