RS Vwgh 1990/9/26 86/13/0014

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Veröffentlicht am 26.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1;
BAO §289 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 685;

Rechtssatz

Die Einschränkung des Berufungsbegehrens hat zur Folge, daß sich der Beschwerdeführer vor dem Verwaltungsgerichtshof nur mehr in jenen Punkten beschwert erachten kann, hinsichtlich derer er sein Berufungsbegehren nicht eingeschränkt oder hinsichtlich derer die Berufungsbehörde eine allfällige "Verböserung" vorgenommen hat.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130014.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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