RS Vwgh 1990/9/26 AW 90/01/0063

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Veröffentlicht am 26.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §18;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Satzung - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache der beschwerdeführenden Partei, schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung das Zutreffen der tatbezogenen Voraussetzungen des § 30 Abs 2 erster Satz VwGG 1965 zu behaupten und dabei konkrete Angaben über die näheren Umstände zu machen, durch die die Tatbestandsverwirklichung gegeben erscheint.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990010063.A01

Im RIS seit

26.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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