RS Vwgh 1990/9/26 89/13/0241

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Veröffentlicht am 26.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §183 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 227;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/26 89/13/0239 1

Stammrechtssatz

Ein Ermittlungsverfahren der Abgabenbehörde, welche Beweismittel zur Erhärtung der vom AbgPfl behaupteten Tatsachen in Betracht kämen, ist nach der BAO nicht geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130241.X01

Im RIS seit

26.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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