RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0225

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/02 89/15/0005 2

Stammrechtssatz

Die Wiederaufnahme von Amts wegen wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die AbgBeh an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen durch das Unterlassen entsprechender Ermittlungen ein Verschulden trifft (Hinweis E 20.9.1989, 88/13/0072)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160225.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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