RS Vwgh 1990/9/27 90/12/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1990
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Datenschutz
72/14 Hochschülerschaft

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z1;
DSG 1978 §3 Z3 idF 1986/370;
DSG 1978 §36 Abs3 idF 1986/370;
DSG 1978 §6 idF 1986/370;
DSG 1978 §7 idF 1986/370;
HSG 1973 §2 Abs5;
HSG 1973 §3 Abs1;
HSG 1973 §3 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Hochschülerschaft an der Universität kommt Beschwerdelegitimation an den VwGH gegen einen Bescheid der Datenschutzkommission zu, mit dem festgestellt wurde, daß sie durch die Ermittlung und Verarbeitung bestimmter ihr von der Universität übermittelter Daten, Geburtsdatum, letztes inskribiertes Semester von Studenten, gegen § 6 DSG verstoßen habe, und ihr der Auftrag erteilt wurde, diese Daten zu löschen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120153.X02

Im RIS seit

13.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten