RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0225

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/15/0053 E 17. November 1983 VwSlg 5829 F/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Tatsachen, die der ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE erst nach Abschluß eines Verfahrens auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung bekannt werden, kommen jedenfalls iSd § 303 Abs 4 BAO neu hervor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160225.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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